Sandra

Aktion: Helft Sandra!!!

Das 13-jährige Mädchen wurde am 9. Mai 2007 "polizeilich angehalten"...

Letzte News:

21.6.2007:
Sandra befindet sich in einem Heim in Zofingen unter der gesetzlichen Gewalt der Vormundschaftsbehörde Rheinfelden. Der Entscheid des Obergerichts in nun in Kraft: Sandra muss nicht mehr zurück nach Brasilien. Der Vater von Sandra wird nun das Sorgerecht beantragen. Der "Beobachter" wird die Hintergründe des missglückten Versuchs der Rückschaffung von Sandra aufarbeiten; man darf gespannt sein. Es existiert nun ein Verein: Helft Sandra. Der Vater von Sandra bittet um Spenden, da seine finanziellen Mittel (bisherige Anwalts- und Gerichtskosten in der Höhe von CHF 35'000.--) ausgeschöpft sind:

Konto Nr. 578900.87
Raiffeisenbank 4313 Möhlin
BC 80706
IBAN CH95 8070 6000 0578 9008 7
Zu Gunsten: Verein Helft Sandra


8.6.2007: Sandra darf bleiben! Details siehe unter
http://www.helft-sandra.cabanova.de/

Wir haben am Samstag, 26.5.2007 von Sandra's Vater die Mitteilung erhalten, dass er und seine Partnerin an diesem Samstagmorgen seine Tochter abholen und zu einer Pflegefamilie im Kanton Aargau begleiten durften. Sandra wird voraussichtlich in zwei Wochen wieder in die Schule gehen können! Das "Rückführungsverfahren" läuft jedoch weiter mit dem Ziel, das Kind nach Brasilien auszuschaffen, um es der Mutter zurückzugeben. Der Vater von Sandra ist aber bereit, den Kampf bis zum Bundesgericht zu führen. Wir hoffen, dass er und seine Tochter diesen Kampf gewinnen werden. In den nächsten Tagen dürfte sich die neue Situation in den Medien widerspiegeln.

Sandra's Vater sagt aber, dass er im Gegensatz zur Mutter keine Zusage für die kostenlose Prozessführung erhalten hat und er nach wie vor mehrere Verfahren am Hals hat (Kindesentführung etc.). Es wird eine Spendensammlung gestartet werden müssen, da die nächsten Schritte ohne Zweifel mit vielen Kosten verbunden sein werden. Wir werden dokumentiert werden. Die erste Pflegefamilie von Sandra im Kanton Thurgau hat eine Klage gegen das Obergericht Aargau wegen Kindsentführung eingereicht, weil es nicht im Interesse des Kindes, sondern im Interesse der Mutter arbeitete!

In einer Erklärung haben sich die Aargauer Grünen im Grossen Rat zu Gunsten von Sandra ausgesprochen und eine Sistierung des Rückführungsverfahrens verlangt.

Mehr Details zu diesem erschütternden Fall siehe unter:

http://www.helft-sandra.cabanova.de/

http://kinderohnerechte.ch

http://www.vev.ch

Leserbrief in der BaZ vom 22.5.2007:

Alle verstecken sich hinter Paragrafen

Wer hat das Sorgerecht? Wo wohnt die Mutter? Wo ist der gewöhnliche Aufenthaltsort von einem Mädchen, das elfeinhalb Jahre in der Schweiz aufwuchs und eineinhalb Jahre in Brasilien verbringen musste? Warum hat der Vater die Klage vor eineinhalb Jahren auf dem Bezirksgericht Rheinfelden zurückgezogen? Sind das wirklich die Fragen, die wichtig sind? Was ist mit unseren tollen Kinderrechten? Ganz einfach: Das Problem muss in Brasilien gelöst werden. Wer übernimmt die Verantwortung für dieses arme Mädchen, das alles alleine durchstehen muss? Niemand. Es verstecken sich alle hinter Paragrafen, die kein normaler Bürger mehr versteht und Aussagen wie: "Ich mache nur meinen Job." Menschen, die die Verantwortung dem Mädchen gegenüber wahrnehmen wollten, wurden zu Verbrechern gemacht. Ich schäme mich, eine Schweizerin zu sein. Mein Glaube an Gerechtigkeit in unser Rechtssystem ist zerstört. Man ist einem solchen Rechtssystem gegenüber so machtlos. Mich erfüllt nur noch eine tiefe Traurigkeit für Sandra. Was dieses Mädchen durchmachen muss, sollten all die verantwortlichen Personen, die ihre sauberen Jobs ausführen, am eigenen Leib erfahren müssen.

Andrea Bürgin, Rheinfelden


Leserbrief an die BaZ vom 16.5.2007:

13 jähriges Schweizer Mädchen nach Brasilien ausschaffen???

14.5. / 15.5.2007
Mir fällt die Baz aus den Händen: Ein in der Schweiz aufgewachsenes, 13 jähriges Mädchen mit Schweizer Pass, welches mit dem Vater in der Schweiz leben will, wird verhaftet, wie eine Verbrecherin behandelt und „isoliert“ gehalten. Die aargauischen Behörden versuchten, sie mit Gewalt sofort auszuschaffen. Nachdem das am Widerstand des Kindes scheiterte, wird es weiter in Isolierhaft (offizieller, gut klingender Name: „unter Obhut des Beistandes“) und ohne Kontakt zum Vater gehalten – Nach wie vor kreist "Ausschaffung" im Geist der „zuständigen“ aargauischen Behörden. Ein schlechter „Krimi“? Nein - Das hat tatsächlich ein Verein von herz- und kopflosen Richtern, Beiständen, Vormundschaftsbeamten und anderen inkompetenten Menschen fabriziert - welche nach dem „Kindeswohl“ zu handeln hätten! Nur, im Kopf dieser Leuten gehört das Kind einfach unter allen Umständen zur Mutter, demnach ignorieren sie in einem solchen Fall den Wunsch des Kindes - das in diesem Alter angehört werden sollte - und produzieren solche Dramen. Nota bene, der Vater hatte das Sorgerecht beantragt - das wurde ihm von Gerichten zweimal verweigert. Bravo! Aber eben: In der Schweiz sind nach der Scheidung nicht beide Eltern verantwortlich (gemeinsames Sorgenrecht) sondern nur einer – in der Regel die Mutter. Das macht es denkfaulen und kopfmüden Beamten einfach, über das Schicksal von Kindern zu entscheiden. Falls nötig, wird dieses Prinzip auch gegen den Willen der Kinder und Väter einfach durchgeboxt. Ein obsoletes Ehe- und Scheidungsrecht gibt die Grundlage für solche Dramen. Wie lange noch?
Wie wäre es, wenn man das Mädchen sofort freilassen würde, damit sie zum Vater zurückkehrt, wieder in die Schule geht und ein normales leben führen darf?
Dafür könnte man die involvierten Beamten wegen Kindesentführung und Gewalt gegen ein Kind ein paar Wochen lang in Isolierhaft halten und anschliessend nach Brasilien ausschaffen?
Laurent Vonwiller
Präsident Verein „MANNzipation“
Laurent Vonwiller
Büelhofstrasse 17
8185 Winkel
078.877.01.79
Laurent_vonwiller@hotmail.com


Leserbrief an die Baz vom 21.5.2007:

Sagt das Obergericht in Aarau wirklich die ganze Wahrheit?
Baz - Artikel „Ein Aufschrei für Sandra“ am 14.5. / 15.5. / 16.5.2007, sowie Leserbrief von Toni Kappeler, „Staatliche Kindsentführung“ 21.5.2007
Im Communiqué des Aargauer Obergericht vom 14.5.2007 betr. "Kinderschutz" steht, es wurde am 10. Mai 2007 versucht, die 13-jährige Sandra „begleitet nach Hause zurückfliegen zu lassen“ , wozu sich Sandra „schlussendlich nicht bereit fand“, Deshalb wurde darauf „- den Willen des Kindes respektierend - verzichtet“.
Nun schreibt aber der Pflegevater von Sandra, Toni Kappeler: „Der Versuch, Sandra am 10. Mai nach Brasilien auszuschaffen, ist am verzweifelten physischen Widerstand der 13-jährigen gescheitert“. Was ist jetzt wahr? Die Schilderungen widersprechen sich: Wurde jetzt Sandra höflich gefragt oder stimmt es, dass sich das Mädchen so stark wehrte, dass die Polizei auf die befohlene Zwangsausschaffung verzichten musste? Das Obergericht in Aarau sollte der Öffentlichkeit die volle Wahrheit sagen!
Im Communiqué des Obergerichtes steht weiter: (Sandra) „befindet sich zur Zeit in einem Aufnahmeheim und wird dort betreut“. Im Leserbrief von Herrn Kappeler steht, das Mädchen sei eingesperrt, jeglicher Kontakt mit den ihr vertrauten Personen sei unterbrochen, sie bekomme nicht einmal ihre persönliche Effekten und Kleider und dürfe die Schule nicht besuchen. Was ist jetzt wahr? Wird das 13 jährige Mädchen „betreut“ oder vielmehr in einer Art Isolierhaft eingesperrt? Auch hier stimmt eine der beiden Darstellungen nicht! Das Obergericht im Aargau sollte nicht versuchen, die Tatsachen zu beschönigen, sondern der Öffentlichkeit die volle Wahrheit sagen!
Laurent Vonwiller
Präsident Verein „MANNzipation“